Elektrogeräteschaden - das ist zu tun ...


Elektrogeräteschaden- das ist zu tun ...

Notrufnummern

1. Notmaßnahmen


  • Betroffene elektrische Geräte/Produktionsanlagen außer Betrieb nehmen bzw. entfernen.
  • Stromzufuhr für den betroffenen Bereich unterbrechen (FI-Schalter).

2. Schaden begrenzen ...


  • Heben Sie die vernichteten oder beschädigten Sachen für eine Besichtigung durch einen Gutachter unbedingt auf - bis zum Abschluss der Schadenabwicklung

3. Schaden dokumentieren


  • machen Sie aussagekräftige Fotos oder Videoaufnahmen von der Schadenursache und den beschädigten Gegenständen/Bauteilen. Gute Bilder helfen dabei, den Schaden korrekt bewerten zu können und beschleunigen die Schadenabwicklung. Bitte machen Sie folgende Fotos:

Übersicht: Fotografieren Sie den Schaden ganzheitlich aus mehreren Blickwinkeln (z.B. das ganze Objekt oder den ganzen Raum von mehreren Seiten).

Detailansicht: Machen Sie mehrere Nahaufnahmen von der beschädigten Stelle sowie der Schadenursache.

  • Achten Sie auf gute Beleuchtung. Die Bilder sollten möglichst scharf und nicht verwackelt sein.

4. Schaden melden


  • Wenn nötig, polizeilich anzeigen (z.B. Bei Einbruch oder Diebstahl, Brand).
  • Immer gilt: Melden Sie uns den Schaden sofort telefonisch bei uns oder nutzen sie unsere Online-Schadensmeldung.
  • senden Sie uns mit der Schadenmeldung folgendes:

eine detaillierte Reparaturrechnung (mit Angabe von Materialkosten und Arbeitszeit - keine Pauschalrechnungt) und vom beschädigten Gerät/Maschine: MARKE, TYPE und ALTER oder

ein detailliertes Reparaturangebot und die Rechnung der Neuanschaffung und folgende Angaben vom beschädigten Gerät/Maschine: MARKE, TYPE und ALTER und den seinerzeitigen Ankaufsbeleg.


Sollten ohne Zustimmung der Versicherung beschädigte Sachen entsorgt werden, kann die Zahlung von der Versicherung zu Recht abgelehnt werden.

  • Wir melden den Schaden dann umgehend bei der Versicherung.
  • Sie erhalten dann eine Schadennummer direkt von uns oder von der Versicherung mit Informationen über die weiteren Schritte.
  • Auf Wunsch helfen wir bei der Auswahl der Reparaturfirmen und führen den Schriftverkehr mit der Versicherung (z.B. Zusagen für Kostenvoranschläge).

5. Ihre Pflichten bei Elektrogeräte-Schäden (Obliegenheiten, Gesetze)

Damit die Versicherungsabwicklung optimal funktioniert, sind bestimmte Regeln einzuhalten. Unter Obliegenheit versteht man eine Pflicht des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer. Diese sind in Gesetzen (z.B. VersVG, StGB) vorgeschrieben oder in den Versicherungsbedingungen vereinbart. Bei Nichtbeachten kann und wird die Versicherung die Zahlung verweigern.

  • Schadenmeldung unverzüglich an Versicherung. Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubungs- und Brandschäden sind unverzüglich auch der Sicherheitsbehörde zu melden.
  • Allgemeine Schadenminderungspflicht.
  • Weisung des Versicherers ist einzuholen und einzuhalten.
  • Es ist der Versicherung alles Zumutbare zur Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten und Belege beizubringen.
  • Der Versicherungsnehmer kann die endgültige Reparatur nach erfolgter Anzeige sofort in Angriff nehmen, doch darf das Schadenbild bei größeren Schäden vor der Besichtigung durch einen Beauftragten des Versicherers, die innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Schadenanzeige beim Versicherer erfolgen muss, nur insoweit geändert werden, als dies zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig ist. Hat die Besichtigung des Schadens innerhalb der vorgenannten Frist von acht Tagen nicht stattgefunden, so wird der Versicherungsnehmer von der Verpflichtung, das Schadenbild nicht zu ändern, frei und er kann die Maßnahme zur Reparatur oder Erneuerung der beschädigten Sache unbeschränkt ergreifen.
  • Die bei der Reparatur nicht mehr verwendeten beschädigten bzw. ausgewechselten Teile sind jedoch dem Versicherer zwecks Besichtigung zur Verfügung zu stellen.
  • Bei der Schadenermittlung ist unterstützend mitzuwirken und auf Verlangen sind dem Versicherer entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dafür trägt der Versicherungsnehmer.

6. Schaden reparieren


  • Organisieren Sie bitte ein detailliertes Reparaturangebot (mit getrennter Angabe von Materialkosten und Arbeitszeit - kein Pauschalangebot) und senden Sie es zu uns.
  • Wir leiten die Schadenmeldung an die Versicherung weiter. Die Versicherung entscheidet dann, ob noch ein Sachverständiger das beschädigte Gerät begutachtet.
  • Vor Schadenbesichtigung durch die Versicherung keine Reparaturen vornehmen, die nicht der Abwendung von weiterem Schaden dienen.
  • Warten Sie auf die Zusage der Versicherung zur Übernahme der Reparaturkosten.
  • Nach der Zusage der Versicherung: Erteilen Sie jetzt den Reparaturauftrag laut Kostenvoranschlag bzw. bei Neukauf ohne Reparatur: senden Sie uns die Neuanschaffungsrechnung.
  • Senden Sie uns dann die Rechnung(en).