Rohrbruch oder Leitungswasserschaden - das ist zu tun ...


Rohrbruch oder Leitungswasserschaden- das ist zu tun ...

Notrufnummern

1. Notmaßnahmen


  • Hauptwasserhahn schließen (Absperrhahn, Eckventil...).
  • Nachbarn informieren, wenn das Wasser von oben kommt oder Wasser zum Nachbar unter Ihnen rinnen kann.
  • Betroffene elektrische Geräte/Produktionsanlagen außer Betrieb nehmen bzw. entfernen.
  • Stromzufuhr für den betroffenen Bereich unterbrechen (FI-Schalter).
  • Identifizieren Sie die Quelle bzw. das Leck des austretenden Leitungswassers - kontaktieren Sie einen Installateur für die Notreparatur. Bei großen Wassermengen: Rufen Sie sofort die Feuerwehr unter 122.

2. Schaden begrenzen ...

  • Bei allen Maßnahmen gilt: GEFÄHRDEN SIE SICH NICHT SELBST - GEHEN SIE KEIN RISIKO EIN.
  • Treffen Sie sofort alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  • Wischen oder schöpfen Sie das Wasser auf (Naßsauger, Eimer, Pumpen). Leihen oder mieten Sie sich dazu Geräte.
  • Nachbarn unter Ihnen vorwarnen - oft rinnt es durch die Decke
  • Retten oder sichern Sie die unbeschädigten oder nur teilweise beschädigten Sachen

Bringen Sie die Sachen an einen sicheren Ort (z.B. Nebenraum, anderes Gebäude, bei Nachbarn).

Entfernen Sie die Sachen aus dem Wasser (z.B. entfernen der Sockelleiste in der Küche).

Stellen Sie Möbel hoch oder bocken Sie sie auf.

Tropft es von der Decke herunter, sollten die Möbel mit einer Plastikfolie abgedeckt und Auffangbehälter aufgestellt werden.

Im äußersten Notfall lassen Sie die Sachen von einer Spedition abholen und lagern.

Nebenräume sichern durch Abdichten der Türen (z.B. Handtücher).

Bringen Sie verschmutzte Sachen sofort zu einem Reinigungsbetrieb.

Wertvolle Teppiche liegen lassen (Möbel herunterheben) und einen Fachbetrieb kontaktieren.

Lassen Sie von einem Reinigungsbetrieb prüfen, ob Wäsche, Teppichböden, Teppiche, Polstermöbel gereinigt werden können.

Versuchen Sie nicht sofort selbst eine Reinigung. Fragen Sie vorher bei einem Reinigungsbetrieb nach dem richtigen Mittel.

Trocknen Sie die Sachen.

Feuchte Sachen nicht in Plastiksäcke geben.

  • Fenster öffnen und lüften
  • KEINESFALLS selbst Funktionstests an beschädigten elektrischen Geräten durchführen!
  • Vor Besichtigung durch die Versicherung darf der Schadenzustand nicht verändert werden, es sei denn, dass eine solche Veränderung zum Zwecke der Schadenminderung oder im öffentlichen Interesse notwendig ist.
  • Heben Sie die vernichteten oder beschädigten Sachen für eine Besichtigung durch einen Gutachter unbedingt auf - bis zum Abschluss der Schadenabwicklung

3. Schaden dokumentieren


  • Machen Sie Fotos vor den Aufräumarbeiten.
  • machen Sie aussagekräftige Fotos oder Videoaufnahmen von der Schadenursache und den beschädigten Gegenständen. Gute Bilder helfen dabei, den Schaden korrekt bewerten zu können und beschleunigen die Schadenabwicklung. Bitte machen Sie folgende Fotos:

Übersicht: Fotografieren Sie den Schaden ganzheitlich aus mehreren Blickwinkeln (z.B. das ganze Objekt oder den ganzen Raum von mehreren Seiten).

Detailansicht: Machen Sie mehrere Nahaufnahmen von der beschädigten Stelle sowie der Schadenursache.

  • Achten Sie auf gute Beleuchtung. Die Bilder sollten möglichst scharf und nicht verwackelt sein.
  • erstellen Sie eine Aufstellung mit den vom Schaden betroffenen Gegenständen.

4. Schaden melden


  • Für Mehrparteienhäuser: Informieren Sie umgehend die Hausverwaltung bei Rohrbrüchen und Folgeschäden an z.B. Böden, Malerei. Übliche Abwicklung: Hausverwaltungen haben meistens Sanierungsfirmen, die rasch verfügbar sind. Die Schäden am Gebäude zahlt meistens die Gebäudeversicherung und Inventarschäden zahlt die eigene Haushaltsversicherung.
  • Für Mieter: Informieren Sie den Vermieter. Dieser soll den Schaden dringend bei seiner Gebäudeversicherung melden.
  • Immer gilt: Melden Sie uns den Schaden sofort telefonisch bei uns oder nutzen sie unsere Online-Schadensmeldung.


Sollten ohne Zustimmung der Versicherung beschädigte Sachen entsorgt werden, kann es zu möglichen Nachteilen bei der Schadenregulierung kommen. Dies bedeutet, dass vor etwaigen Aufräum- und Entsorgungsarbeiten die Zustimmung bzw. die Freigabe des Versicherers einzuholen ist (Ausnahme: Maßnahmen zur Schadenminderung sind immer erforderlich).



  • Wir melden den Schaden dann umgehend bei der Versicherung.
  • Sie erhalten dann eine Schadennummer direkt von uns oder von der Versicherung.
  • Auf Wunsch helfen wir bei der Auswahl der Reparaturfirmen und führen den Schriftverkehr mit der Versicherung (z.B. Zusagen für Kostenvoranschläge).

5. Ihre Pflichten bei Leitungswasser-Schadensfällen (Obliegenheiten, Gesetze)

Damit die Versicherungsabwicklung optimal funktioniert, sind bestimmte Regeln einzuhalten. Unter Obliegenheit versteht man eine Pflicht des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer. Diese sind in Gesetzen (z.B. VersVG, StGB) vorgeschrieben oder in den Versicherungsbedingungen vereinbart. Bei Nichtbeachten kann und wird die Versicherung die Zahlung verweigern.

  • Schadenmeldung unverzüglich an Versicherung.
  • Allgemeine Schadenminderungspflicht.
  • Weisung des Versicherers ist einzuholen und einzuhalten.
  • Es ist der Versicherung alles Zumutbare zur Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten und Belege beizubringen.
  • Auf Verlangen muss innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, ein Verzeichnis der am Schadentag vorhandenen und der vom Schaden betroffenen Sachen, und zwar nach Möglichkeit unter Angabe ihres Wertes unmittelbar vor dem Schadenfall, auf Kosten des Versicherungsnehmers vorgelegt werden.
  • Die künstliche Austrocknung ist nur mit Genehmigung des Versicherers gestattet.
  • Bei der Schadenermittlung ist unterstützend mitzuwirken und auf Verlangen sind dem Versicherer entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dafür trägt der Versicherungsnehmer.

6. Schaden reparieren


  • Die Installationsfirma soll ein detailliertes Reparaturangebot (mit getrennter Angabe von Materialkosten und Arbeitszeit - kein Pauschalangebot) erstellen und uns möglichst rasch per Mail senden.
  • Wenn die Schadenursache nicht lokalisiert werden kann, ist häufig eine Leckortung erforderlich. Diese muss vorher von der Versicherung genehmigt werden.
  • Falls Folgeschäden an Böden, Zwischendecken, Malerei entstanden: Informieren Sie uns. Wir kontaktieren dann Sanierungsfirmen, die ein Komplettangebot für die Sanierung der Folgeschäden erstellen.
  • Die Sanierungsfirmen erstellen Angebote, die wir an die Versicherung weiterleiten und die Zusage einholen.
  • Die Versicherung entscheidet dann, ob ein Sachverständiger den Schaden besichtigt und ein Gutachten erstellt.
  • Vor Schadenbesichtigung durch die Versicherung keine Reparaturen vornehmen, die nicht der Abwendung von weiterem Schaden dienen.
  • Eine künstliche Austrocknung muss von der Versicherung genehmigt werden.
  • Warten Sie auf die Zusage der Versicherung zur Übernahme der Sanierungskosten.
  • Nach der Zusage der Versicherung: Erteilen Sie jetzt den Reparaturauftrag laut Kostenvoranschlag.


Qualitätskontrolle

  • Alles fertig? Kontrollieren Sie jetzt noch die Arbeitsscheine (Zeit und Material) der Reparaturfirmen bevor Sie diese unterschreiben.
  • Kontrollieren Sie auch die die Qualität der Arbeiten nach Fertigstellung. Reklamationen bitte sofort direkt erledigen. Wenn die Qualität nicht passt, bitten wir um dringende Information, damit von der Versicherung keine vorzeitigen Auszahlungen erfolgen.
  • Senden Sie uns dann die Rechnung(en). Die Versicherung kann dann auch direkt an die Reparaturfirma auszahlen.
  • Bei Eigenleistung: Senden Sie uns eine Aufstellung über die geleisteten Arbeiten mit Stunden sowie Materialrechnungen.